Verbesserung des grünen Hochwasserschutzes
Handlungsfeld 2 des Zukunftsprogramms Hochwasserschutz
Die Informationen sind Beispiele. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie uns bitte.
2.A Renaturierung mit Auenreaktivierung (entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Gewässer brauchen Raum, um sich als Ökosystem entfalten zu können und andererseits Wasserrückhalt zu ermöglichen. Durch Renaturierung und Aufweitung von Wupper und Nebengewässern können Synergien zwischen Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz entstehen. Wo es machbar ist und Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann daher der Uferbereich und die Aue einbezogen werden, wie z. B. bei der Renaturierung der Wupper im Bereich Laaken auf dem Werksgelände des Familienunternehmens Vorwerk.
Beispiele für Planungen zur Auenreaktivierung und Renaturierung sind
- 11 km zwischen Marienheide und Wipperfürth
- Wupper von Kohlfurth bis hinter die Kläranlage Kohlfurth
- Wupper von Auer Kotten bis hinter Untenrüden
- Wupper unterhalb von Opladen
- Fördervoranfrage für Offenlegung des Bornheimer Bachs / Großhamberg in Burscheid
- Förderanfrage für Offenlegung des Leysiefen in Leichlingen
2.B Renaturierung / Rückbau von Stauanlagen (entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Geprüft wird z. B. der Rückbau der folgenden Wehre
- Glüder
- Radium
- Hasenmühle Leichlingen
- Post Leichlingen
2.C Schaffung Retentionsräume in wesentlichen Nebengewässern
Für beispielsweise Morsbach, Eschbach und Hönnige werden die Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen geprüft.