Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu zahlen. Die Abwasserabgabe soll einen Anreiz bieten, die Schädlichkeit des Abwassers durch z. B. optimierte Abwasserbehandlung zu vermindern.

Rechtliche Grundlage ist das Abwasserabgabengesetz von 1976, das ab 01.01.1981 wirksam wurde.

Die Schädlichkeit des Abwassers wird durch sogenannte ”Schadeinheiten” (SE) definiert. Diese SE dienen bei allen drei Abwasserabgabearten (Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Kleineinleiter) als Grundlage zur Berechnung der zu zahlende Abwasserabgabe.

Für jede Schadeinheit zahlt der Einleiter derzeit 35,79 € (ehemals 70 DM, deshalb dieser etwas "krumme" Betrag).

Das Gesetz unterscheidet 3 Arten der Abwasserabgabe:

Abwasserabgabe Kleineinleiter

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Abwasserabgabe für Schmutzwasser

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Abwasserabgabe für Niederschlagswasser

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