Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde für die Länder der EU eine Rahmengesetzgebung vorgelegt, die europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz setzt. Bis 2015 soll das Kernziel der EU-WRRL, der gute Zustand aller Oberflächengewässer und des Grundwassers, erreicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hinsichtlich der Fristen sowie der Zielerreichung hiervon abgewichen werden. Insgesamt sieht die EU-WRRL folgende Fristen vor:
Fristen
- 22.12.2000 Inkrafttreten
- 3 Jahre n. Inkr.: Rechtliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten
- 4 Jahre n. Inkr.: Fertigstellung der Bestandsaufnahmen und Analysen
- 6 Jahre n. Inkr.: Monitoring-Anforderungen umgesetzt
- 9 Jahre n. Inkr.: Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme fertiggestellt,
Überprüfung der Bestandsaufnahme und Analysen - 12 Jahre n. Inkr.: Maßnahmenprogramme umgesetzt
- 15 Jahre n. Inkr.: Guter Zustand aller Gewässer erreicht, Überprüfung der Bestandsaufnahme, Aktualisierung der Flussgebietspläne
- 21 bzw. 27 Jahre n. Inkr.: Verlängerungsfristen zur Umsetzung der Ziele
Der Wupperverband plädiert in Sachen Umsetzung WRRL für eine Umsetzung mit Augenmaß und Ausnutzung der EU-rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir sehen im Flussgebietsmanagement des Wupperverbandes das geeignete Werkzeug, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen.
Link zur GIS-basierte Karte zu Umsetzungsfahrplänen beim Wupperverband