Umweltdaten

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beurteilung der Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen für das Jahr 2022

Der Wupperverband unterrichtet als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen ge-mäß Nebenbestimmung 6.2 zum Genehmigungsbescheid einmal jährlich die Öffentlichkeit über die Be-urteilung der Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen. Die zuständige Behörde (Be-zirksregierung Düsseldorf) hat den Umfang der Berichterstattung festgelegt und diese Daten vorher zur Kenntnisnahme erhalten sowie der Veröffentlichung zugestimmt.
Die Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen wurde in der Zeit von 1993 bis 1996 umfangreich modernisiert. Durch die Nachrüstung einer Schlammentwässerungsanlage konnte der Wassergehalt im Klärschlamm so weit reduziert werden, dass eine selbstgängige Verbrennung erreicht wurde. Zur Redu-zierung von Wasserschlägen in den Verbrennungsraum durch den Ausfall von z.B. Entwässerungsag-gregaten wird die Schlammentwässerung seit 2020 von der Beschickung der Öfen getrennt durchge-führt (vorgelagert).

Zur Aufrechterhaltung der Mindestverbrennungstemperatur bei allen Betriebszuständen ist die Anlage mit Zusatzbrennern ausgerüstet, die die Mindestverbrennungstemperatur zuverlässig einhalten. Die An-forderungen des geltenden Genehmigungsbescheides und der aktuell gültigen 17. BImSchV werden eingehalten und weit unterboten. Die installierte Abgasreinigungsanlage hält die Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen von 2019 (oberer Bandbreitenwert) sicher ein. Zur Erfüllung zukünftiger neuer Anforderungen ist der Bau einer neuen Anlage beantragt.

Betreiber der Anlage: Wupperverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ort: Wuppertal-Vohwinkel, Buchenhofen 45
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Verbrennungsleistung: 27.119 Mg Feststoff
Beschickungsdauer: 8.426 Stunden
Erzeugte Strommenge: 3.784 MWh

Die Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen verfügt über eine automatische Einrichtung zur Messung der Emissionen und der Verbrennungsbedingungen sowie eine elektronische Datenerfassung und -verarbeitung, die die Behörde täglich über die Emissions- und Verbrennungsbedingungen infor-miert. Die nachfolgenden Zusammenstellungen geben einen Überblick über die 2022 registrierten Werte im Vergleich zu den gesetzlichen Anforderungen:

Anforderungen an Verbrennungsbedingungen

Verbrennungs-
bedingungen
Einheit Grenzwert Ofen 1 Ofen 2
Mindest-Verbrennungs-
temperatur
Grad Celsius (°C) 810 870,23 886,14
Mindest-Sauerstoffgehalt Volumen-% 6 9,37 9,76
Mindest-Verweilzeit Sekunden 2 > 2 > 2

Bei den aufgeführten Werten handelt es sich um Jahresmittelwerte. Die Schlammverbrennungsanlage Buchenhofen verfügt über 2 Verbrennungslinien, die aber nicht parallel betrieben werden können.
Beim Staatlichen Umweltamt Düsseldorf wurde 1997 die Herabsetzung der Mindestnachverbrennungstemperatur von 850 °C auf 810 °C beantragt. Durch umfangreiche Emissionsmessungen konnte im Jahr 1997 nachgewiesen werden, dass das Emissionsverhalten durch die verringerte Nachverbrennungs-temperatur nicht negativ beeinflusst wird. Durch den Bescheid vom 16.12.1997 stimmte das Staatliche Umweltamt Düsseldorf der Herabsetzung der Nachverbrennungstemperatur zu.

Mit den jährlich an drei Tagen durchgeführten Einzelmessungen wurde nachgewiesen, dass das niedrige Emissionsniveau weiterhin gehalten wird. Durch diese Maßnahme wurde ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauches, der Stickstoffoxid- und der Kohlendioxidemissionen der Schlammverbrennungsanlage Buchenhofen geleistet.

Emissionen 2022
Emissionen 2022

In der Abbildung oben wurden alle kontinuierlich gemessenen Emissionswerte in Bezug auf den jeweiligen Grenzwert prozentual dargestellt. Alle aufgeführten Werte sind Jahresmittelwerte, gebildet aus Tagesmittelwerten, und auf die Normbedingungen inkl. Abzug der Feuchte bezogen.

Diskontinuierlich ermittelte Emissionswerte 2021

Schadstoff Einheit Grenzwert Mittelwert
Cadmium und Thallium und deren Verbindungen, als Summe Cd und Tl mg/m³ 0,05 0,00045
Schwermetalle und Halbmetalle gemäß 17. BImSchV als Summe Antimon (Sb), Arsen (As), Blei (Pb), Chrom (Cr), Cobalt (Co), Kupfer (Cu), Mangan (Mn), Nickel (Ni), Vanadium (V) und Zinn (Sn) mg/m³ 0,5 0,013
Krebserzeugende Stoffe als Summe Arsen (As), Benzo(a)pyren (BaP) Cadmium (Cd), Cobalt (Co), Chrom (Cr) mg/m³ 0,05 0,0022
Fluorverbindungen mg/m³ 1 < 0,23
polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzuforane (PCDD/PCDF) als Toxizitätsäquivalent (TE) gemäß 17. BImSchV mg/m³ 0,1 0,0096

Die dargestellten Einzelemissionsmessergebnisse an drei Tagen zeigen die hohe Wirksamkeit der Ab-gasreinigungsanlage. Neben der optimalen Verbrennungsführung sind hierfür besonders die umfangrei-che Abgasreinigungsanlage bestehend aus Elektrofilter, zweistufiger Nasswäsche und Flugstromanlage mit Gewebefilter sowie die vorgelagerte Klärschlammentwässerung verantwortlich.

Die Klärschlammverbrennungsanlage des Wupperverbandes hat im bundesweiten Vergleich ein sehr niedriges Emissionsniveau. Durch ein jährlich geschultes Betriebspersonal wird die Anlage zuverlässig mit niedrigen Emissionen gefahren. Die Herausforderungen hinsichtlich der krisenbedingten Engpässe bei der Beschaffung von Betriebsmitteln in 2022, konnten im Anlagenbetrieb gut bewältigt werden.

Auskünfte über die Beurteilung der Messungen der Emissionen und der Verbrennungsbedingungen für das Berichtsjahr 2022 erteilt der Immissionsschutzbeauftragte des Wupperverbandes unter folgender Anschrift:

Hans-Dieter Hopf, Müllerwiese 9, D-51491 Overath,
Tel.: 02206 / 869489 oder per
email: d.hopf@hopf-consulting.de.

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