Drohnenaufnahmen

Für Drohnenaufnahmen an Anlagen des Wupperverbandes gibt es Regeln.

Quadrokopter
Quadrokopter

Brauchwassertalsperren

An den Brauchwassertalsperren (z. B. Wupper-, Bever-Talsperre etc.) ist zu beachten:

  • Zur Nutzung von Drohnen sind gesetzliche Regeln bzw. auch Verbote zu beachten, z. B. bzgl. Aufnahmen über Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten etc.. Diese sind z. B. im Faltblatt „Die neue Drohnenverordnung“ des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zusammengefasst. Die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln ist Voraussetzung für Drohnenaufnahmen an Wupperverbands-Brauchwassertalsperren. 
  • Betriebsgebäude, Betriebshöfe und nicht öffentlich zugängliche Flächen sowie Mitarbeiter/innen des Wupperverbandes dürfen nicht fotografiert / gefilmt werden.
  • An den vom Wupperverband an den Brauchwassertalsperren eingerichteten Badestellen dürfen keine Aufnahmen mit Drohnen erstellt werden.
  • Die Persönlichkeitsrechte von Nutzer/innen an den Brauchwassertalsperren (z. B. Wanderer, Segler, Badegäste) müssen beachtet werden.
  • Für Aufnahmen mit Drohnen auf Flächen, die nicht vom Wupperverband bewirtschaftet werden, z. B. Campingplätze, DLRG-Stationen, Gastronomiebetriebe oder Wassersport- und Freizeitanlage Kräwinkler Brücke, ist das Einverständnis bei den betroffenen Organisationen / Pächtern einzuholen.

Trinkwassertalsperren

An den Trinkwassertalsperren des Wupperverbandes (Große Dhünn-, Kerspe- und Herbringhauser Talsperre) sind Drohnenaufnahmen in der Wasserschutzzone 1 (dies umfasst den 100 Meter breiten Uferstreifen rund um die Talsperren inklusive Wasserfläche und Staudamm / Staumauer) nicht erlaubt.

Kläranlagen

Auch auf Kläranlagen des Wupperverbandes sind Drohnenaufnahmen nicht gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Generell sind die geltenden gesetzlichen Regelungen für den Gebrauch von Drohnen zu beachten.

Informationen hierzu finden Sie u.a. auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf:

http://www.brd.nrw.de/verkehr_luftverkehr/unbemannte_luftfahrtsysteme.html

Auch auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie hierzu Regelungen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

Hilfreich ist zudem folgende App, dort wird u. a. die Frage beantwortet, wo man fliegen kann:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/DFS-DrohnenApp/

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