FAQ Forst

Hier finden Sie Infos zu häufig gestellten Fragen rund um den Forst.

Wenn Sie Bäume wahrnehmen, die eine Gefahr darstellen, z.B. dadurch, dass Sie auf eine öffentliche Straße oder Ihr Grundstück zu fallen drohen, dann unternehmen Sie bitte folgende Schritte:

Bitte dokumentieren Sie die genaue Lage des Baumes durch eine Adresse, die Nähe zu Straße X oder einen Kartenausschnitt. Hilfreich ist auch ein Foto des Baumes und der Umgebung.

Klären Sie bitte beim entsprechenden Katasteramt, wer der Eigentümer der Fläche ist, auf dem der Baum steht. Lassen Sie sich hier auch Flur und Flurstücksnummer nennen.

Falls es sich um ein Grundstück des Wupperverbandes handelt, senden Sie bitte eine Mail mit allen verfügbaren Infos zu Lage (s. o.) und Flurstück. Wir leiten dann entsprechende Schritte zur (Überprüfung der) Verkehrssicherungspflicht ein.

Leider ist es für Privatpersonen nicht möglich, bei uns Brennholz zu kaufen. Als öffentliche Verwaltung, deren Hauptfokus nicht die Forstwirtschaft sondern die Wasserwirtschaft ist, gelten für uns entsprechende Rahmenbedingungen. So sind wir z. B. angehalten, an gewerbetreibende Kunden, nicht an Privatkunden zu verkaufen.
Hinzu kommt der Naturschutz: Es ist gut, Totholz im Wald zu belassen, um Lebensraum für seltene Holz zersetzende Insekten und Pilze zu bieten, aber auch Wasser zu speichern.
Es gibt aber viele andere Möglichkeiten zum Brennholzkauf und zur Brennholzselbstwerbung in der Region. Sie können sich beispielsweise an die Forstverwaltungen des Landes oder der umliegenden Kommunen wenden.

Zum Schutz unseres Trinkwassers sind die Trinkwassertalsperren von einer Wasserschutzzone 1 umgeben. Diese 100 m breite Zone schützt auch Ihr Trinkwasser vor Verschmutzungen und Beeinträchtigungen. Sie ist darüber hinaus ein wertvoller Rückzugsort für die Tier- und Pflanzenwelt. Daher ist der Aufenthalt, das Durchwandern oder Durchfahren in diesem Bereich verboten. Einzig das Talsperrenpersonal darf zu Kontrollzwecken diesen Bereich betreten und befahren.


Bleiben Sie auf den offiziellen Wanderwegen und betreten Sie nicht die Uferrandbereiche sowie die Wege in der Schutzzone 1.! An der Großen Dhünn-Talsperre dürfen in Wassernähe einzig die Wege auf den Absperrdämmen und der nördliche Uferrandweg der Vorsperre Große Dhünn zum Verweilen oder Erreichen des angeschlossenen Wanderwegenetzes begangen werden. Alle anderen Bereiche im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wasser sind tabu! Das widerrechtliche Betreten der Schutzzone 1 ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt darüber hinaus eine Anzeige bei der Polizei.

Weitere Infos zur Wasserschutzzone Großen Dhünn-Taslperre
https://www.wupperverband.de/internet/mediendb.nsf/gfx/med_HVAL-C48K3E_4FE3A2/$file/2021_Flyer_GrDhuennTsp_Schutzzone_web.pdf

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