FAQ Kläranlage Leverkusen
Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
zum aktuellen Großprojekt „Kläranlage Leverkusen - Erneuerung der mechanischen Reinigungsstufe und Neubau einer Biologischen Reinigungsstufe“ haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
In der Gemeinschaftskläranlage Leverkusen werden kommunale Abwässer aus Leverkusen, Leichlingen und Burscheid sowie aus Teilen von Solingen, Bergisch Gladbach und Wermelskirchen gereinigt. Bis 2032 erfolgt die Behandlung dieser häuslichen Abwässer zusammen mit industriellen Abwässern des Chemparks.
In der Gemeinschaftskläranlage Leverkusen werden vom Wupperverband und dem Chempark-Betreiber Currenta kommunale Abwässer sowie industrielle Abwässer gereinigt.
Der Wupperverband betreibt die mechanische Reinigungsstufe. Nach der mechanischen Reinigung werden die kommunalen Abwässer mit den industriellen Abwässern im Anlagenteil von Currenta biologisch gereinigt.
Ab 2032 wird der Wupperverband den kommunalen Abwasserstrom komplett behandeln. Hierfür wird er auf seinem Gelände eine eigene biologische Reinigungsstufe inklusive Schlammbehandlung und Klärgasverwertung zur Eigenenergieerzeugung bauen.
Die kommunalen Abwässer aus Leverkusen, Leichlingen und Burscheid sowie aus Teilen von Solingen, Bergisch Gladbach und Wermelskirchen werden weiterhin in der Kläranlage Leverkusen behandelt. Ab 2032 wird der Wupperverband alle Verfahrensschritte zur Reinigung des kommunalen Abwassers in einer neuen Kläranlage am bewährten Standort durchführen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geprüft, zukünftig auch die kommunalen Abwässer, die bisher in der Kläranlage Odenthal gereinigt werden, zur Kläranlage Leverkusen überzuleiten und dort mitzureinigen.
Im Zeitraum 2026 bis 2032 finden umfangreiche Arbeiten für die Erneuerung der bisherigen Anlage (mechanische Reinigungsstufe mit den Bauwerken Rechen, Sandfang, Vorklärung sowie Hochwasserpumpwerk, Betriebsgebäude und eine Zufahrtsstraße) des Wupperverbandes sowie der Neubau einer biologischen Reinigungsstufe und Schlammbehandlung mit Klärgasverwertung zur Energieerzeugung statt.
Insbesondere steigende Anforderungen, wie sie z. B. die neue Kommunalabwasserrichtlinie der EU an die Reinigungsleistung, Entfernung von Spurenstoffen und die künftig geforderte Energieneutralität von Kläranlagen, stellt, gaben den Anstoß, die bisherige Vorgehensweise der gemeinsamen Reinigung von kommunalen und industriellen Abwässern in einer Gemeinschaftskläranlage durch Wupperverband und Currenta zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen.
Die Gremien des Wupperverbandes haben sich für den Bau einer eigenständigen Kläranlage am Standort Leverkusen ausgesprochen und diesen beschlossen. Der Entscheidung waren die Prüfung der verschiedenen Varianten und intensive Beratungen sowohl in den Wupperverbandsgremien als auch zwischen den Vertragspartnern Wupperverband und Currenta vorausgegangen.
Mit der zukünftigen vollständig eigenen Kläranlage deckt der Wupperverband den Gesamtprozess der Abwasserreinigung ab, kann die Anlage gezielt auf die Anforderungen des kommunalen Abwassers ausrichten und optimieren und nicht zuletzt auch die Themenfelder Energiegewinnung oder Spurenstoffelimination vorantreiben.
Die Kläranlage des Wupperverbandes, die sich bereits in der Planung befindet, wird nach den neuesten und innovativsten Behandlungsmethoden konzipiert. Dies bedeutet eine deutlich bessere Behandlung der Kommunalabwässer. In Sachen Gewässerschutz und Wasserqualität ist dies ein großes Plus, die Gewässer werden durch die Einleitung des gereinigten Abwassers wesentlich geringer belastet werden.
Die Bauarbeiten für die Erneuerung der mechanischen Reinigungsstufe sowie den Neubau einer biologischen Reinigungsstufe am Standort des Wupperverbandes sind in Planung.
Die Genehmigungsphase folgt nach Fertigstellung der Entwurfsplanung (voraussichtlich 2025).
Dann wird der Wupperverband die Planung bei der Bezirksregierung Köln zur Prüfung und Genehmigung einreichen.
Bereits im Vorfeld befindet sich der Wupperverband mit den zuständigen Genehmigungsbehörden in engem Austausch.
Es wird während der Bauphase der neuen Zufahrt zu Verkehrsbehinderungen auf dem Westring kommen, da hier eine neue Kreuzung mit Lichtsignalanlage gebaut werden soll.
Während der Bauphase der Kläranlage wird es zu verstärktem LKW-Aufkommen auf dem Westring und seinen Zubringerstraßen kommen. Die Anfahrt der Baustellenfahrzeuge soll in erster Linie zum Westring über die A59 und nicht durch die Wohngebiete erfolgen.
Über die Entwicklungen und Bauarbeiten an seinem Kläranlagenstandort wird der Wupperverband die Öffentlichkeit regelmäßig informieren.
Die neue Kläranlage Leverkusen wird die modernste und innovativste Anlage des Wupperverbandes sein. Sie wird selbstverständlich so gebaut, dass die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Lärm und Geruch für die Anlieger eingehalten werden. Dies wird zudem Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein.
Die Mitglieder des Wupperverbandes (Kommunen und Kreise, Unternehmen der Wasserversorgung, Firmen und Eigentümer von Anlagen am Gewässer) zahlen Beiträge an den Wupperverband.
Für den Abwasserbereich (Kläranlagen, Sammler und Entsorgung) berechnet der Verband seinen Mitgliedern einen sogenannten Verschmutzerbeitrag. Darin sind alle Kosten des Wupperverbandes für Abwasserableitung und -behandlung im gesamten Wuppergebiet enthalten. Diese werden auf die Mitglieder umgelegt.
Ein einzelnes Projekt, z. B. der Bau einer neuen Kläranlage in Leverkusen, ist nicht allein ausschlaggebend für die Kostenentwicklung dieses Beitrags.
Um eine planbare und verlässliche Gebührenkalkulation zu ermöglichen, wird die Entwicklung des Verschmutzerbeitrags mit den Mitgliedern im Vorfeld abgestimmt. Der Wupperverband steuert die Kosten über Zielvereinbarungen, die von seinen Gremien beschlossen werden.
Für das Projekt Neubau der Kläranlage Leverkusen wurde eine Kostenvergleichsrechnung aufgestellt. Diese ergab, dass die Varianten „Neubau einer eigenen Kläranlage“ (mit biologischer Reinigung sowie einer zusätzlichen sogenannten „4. Reinigungsstufe“ zur Elimination von Spurenstoffen, wie sie aufgrund der Kommunalabwasserrichtlinie erforderlich wird) und „Behandlung weiterhin durch Currenta“ (mit den hierfür künftig erforderlichen Optimierungen und Investitionen) für den Zeitraum einer Vertragsverlängerung (ab 2032) annähernd vergleichbar sind und dem Gebührenzahlenden insofern keine Nachteile entstehen.
Vorteile der Variante „Bau einer eigenen Kläranlage“ liegen u.a. in der möglichen Beantragung von Fördergeldern, der Lebensdauer der neuen Anlagenteile und ihrem neuesten Stand der Technik, mit dem die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie abgedeckt werden, so dass keine weiteren Investitionen in Modernisierung erforderlich sind.