Vorschrift zur Erfassung von Geodaten

Hintergrund für die Erarbeitung der Digitalisierungsvorschrift sind immer wieder auftretende Probleme mit Geodaten, worunter alle Daten mit einem Raumbezug (z.B. Bauwerke oder Einzugsgebiete) zu verstehen sind. Handwerkliche Erfassungsfehler bei Geodaten führen in modernen digitalen Systemen dazu, dass Projektergebnisse verfälscht oder gar unbrauchbar sind. Werden diese Geodaten als Eingangsgrößen für neue Projekte genutzt, setzen sich die Fehler unweigerlich fort. Aufwändige Nachbearbeitungen müssen durchgeführt werden, unter Umständen müssen Geodaten komplett neu digitalisiert werden, wodurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Für Geodatenerfassungen weist die Digitalisierungsvorschrift einen verbindlichen Status auf und ist eine Vertragsgrundlage.

Die PDF-Datei mit dem aktuellsten Stand der Vorschrift ist vor Beginn einer Projektbearbeitung hier herunterzuladen und entsprechend umzusetzen.

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