Kanalnetzübertragung

Seit 2024 hat die Schloss-Stadt Hückeswagen ihr Kanalnetz an den Wupperverband übertragen.

Die Schloss-Stadt Hückeswagen hat ihr Kanalnetz zum 1. Januar 2024 an den Wupperverband übertragen. Somit nutzt Hückeswagen die im Landeswassergesetz NRW verankerte Möglichkeit, die hoheitliche Aufgabe „Sammeln und Fortleiten von Abwasser“ an den im Flusseinzugsgebiet tätigen öffentlich – rechtlichen Wasserverband zu übertragen.

Der Wupperverband ist wirtschaftlicher Eigentümer und hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den übertragenen Anlagen. Der Verband hat als Pflicht den Betrieb des Kanalnetzes nach den Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) übernommen und tätigt die notwendigen Investitionen.
Die Kosten für Betrieb und Investitionen werden von der Schloss-Stadt Hückeswagen an den Wupperverband gezahlt.
Die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten bleiben auch nach der Übertragung des Kanalnetzes bei der Schloss-Stadt Hückeswagen. Sie bleibt weiterhin juristisch Eigentümerin des Kanalnetzes und hat die Satzungs-, Gebühren- und Planungshoheit. Sie ist außerdem weiterhin dafür verantwortlich, ein ABK zu erstellen, das im Stadtrat beschlossen werden muss.

Wer ist Ansprechpartner wofür?

Wupperverband

  • Planung
  • Bau
  • Instandhaltung/Betrieb
  • defekter öffentlicher Kanal, Verstopfung des öffentlichen Kanals, Ausfall Pumpwerke
  • Rufbereitschaft

Stadt Hückeswagen

  • Sinkkastenreinigung
  • Gebühren(bescheid)
  • Hausanschluss an den öffentlichen Kanal

Links zur Stadt Hückeswagen

https://www.hueckeswagen.de/bauen-und-wirtschaft/ver-und-entsorgung/kanalauskunft/

https://www.hueckeswagen.de/bauen-und-wirtschaft/ver-und-entsorgung/dichtheitspruefung/

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