Widerspruchsausschuss
Aufgaben
Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche zu den im Wupperverbandgesetz festgelegten Punkten, soweit der Vorstand ihnen nicht abgeholfen
hat. Er entscheidet ferner über Anträge nach § 80 Abs. 4 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, denen der Vorstand nicht stattgegeben hat.
Mitglieder
Der Widerspruchsausschuss besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung gewählt werden. Die Mitgliederverteilung ist wie folgt:
- eine oder einem von der Aufsichtsbehörde zur oder zum Vorsitzenden zu berufenden Landesbeamtin oder Landesbeamten, die oder der die Befähigung zum Richteramt besitzt,
- eine oder einem von der Aufsichtsbehörde zu berufenden höheren technischen Beamtin oder Beamten der staatlichen Umweltverwaltung,
- kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden: 2 Mitglieder
- Kreise: 1 Mitglied
- Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung: 1 Mitglied
- gewerbliche Unternehmen, Grundstücke, Verkehrsanlagen und sonstige Anlagen: 1 Mitglied
Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses dürfen nicht dem Verbandsrat angehören. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.