Widerspruchsausschuss

Aufgaben

Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche zu den im Wupperverbandgesetz festgelegten Punkten, soweit der Vorstand ihnen nicht abgeholfen
hat. Er entscheidet ferner über Anträge nach § 80 Abs. 4 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, denen der Vorstand nicht stattgegeben hat.

Mitglieder

Der Widerspruchsausschuss besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung gewählt werden. Die Mitgliederverteilung ist wie folgt: 

  • eine oder einem von der Aufsichtsbehörde zur oder zum Vorsitzenden zu berufenden Landesbeamtin oder Landesbeamten, die oder der die Befähigung zum Richteramt besitzt,
  • eine oder einem von der Aufsichtsbehörde zu berufenden höheren technischen Beamtin oder Beamten der staatlichen Umweltverwaltung,
  • kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden: 2 Mitglieder
  • Kreise: 1 Mitglied
  • Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung: 1 Mitglied
  • gewerbliche Unternehmen, Grundstücke, Verkehrsanlagen und sonstige Anlagen: 1 Mitglied
     

Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses dürfen nicht dem Verbandsrat angehören. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.

expand_less
VOILA_REP_ID=C1257817:0030CCD3