Investitions- und Bauausschuss
Aufgaben
Der Investitions- und Bauausschuss ist ebenfalls ein von der Verbandsversammlung gebildeter Ausschuss. Er berät die Verbandsversammlung bei den durch sie nach § 14 WupperVG zu fassenden Beschlüssen, soweit diese Investitions- und Bauangelegenheiten betreffen. Im Investitions- und Bauausschuss werden daher insbesondere die Bau- und Maßnahmepläne und die Fünf- und Zwölfjahresübersichten für die Verbandsunternehmen des Wupperverbandes beraten und mit einer Beschlussempfehlung an die den Verbandsrat und die Verbandsversammlung zur Entscheidung überwiesen.
Mitglieder
Der Investitions- und Bauausschuss hat 13 Mitglieder. Die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedergruppen ist wie folgt:
- kreisfreien Städte: 4 Mitglieder
- kreisangehörige Städte und Gemeinden: 2 Mitglieder
- Kreise: 1 Mitglied
- Wasserwerke: 4 Mitglieder
- gewerbliche und industrielle Mitglieder: 2 Mitglieder.
Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.