Investitions- und Bauausschuss

Aufgaben

Der Investitions- und Bauausschuss ist ebenfalls ein von der Verbandsversammlung gebildeter Ausschuss. Er berät die Verbandsversammlung bei den durch sie nach § 14 WupperVG zu fassenden Beschlüssen, soweit diese Investitions- und Bauangelegenheiten betreffen. Im Investitions- und Bauausschuss werden daher insbesondere die Bau- und Maßnahmepläne und die Fünf- und Zwölfjahresübersichten für die Verbandsunternehmen des Wupperverbandes beraten und mit einer Beschlussempfehlung an die den Verbandsrat und die Verbandsversammlung zur Entscheidung überwiesen.

Mitglieder

Der Investitions- und Bauausschuss hat 13 Mitglieder. Die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedergruppen ist wie folgt: 

  • kreisfreien Städte: 4 Mitglieder
  • kreisangehörige Städte und Gemeinden: 2 Mitglieder
  • Kreise: 1 Mitglied
  • Wasserwerke: 4 Mitglieder
  •  gewerbliche und industrielle Mitglieder: 2 Mitglieder.

Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.

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