Aufsichtsbehörde
Der Wupperverband verwaltet sich zwar grundsätzlich selbst, er steht dabei jedoch auch unter der Rechtsaufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Umweltministerium NRW. Aufgabe des Ministeriums ist es, darauf zu achten, dass der Wupperverband die ihm zugewiesenen Aufgaben nach dem geltenden Recht und in Übereinstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Zielen des Landes NRW erfüllt. Bei bestimmten Maßnahmen z. B. dem Eintritt in Handelsgesellschaften oder der unentgeltlichen Veräußerung von Vermögensgegenständen bedarf der Wupperverband einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion ist eine regelmäßige Teilnahme einer Vertreter*in eines Vertreters des Ministeriums sowohl an der Verbandsversammlung als auch an den Sitzungen des Verbandsrates vorgesehen. Daneben finden natürlich regelmäßig Besprechungen und Abstimmungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums über die Umsetzung und Erreichung der wasserwirtschaftliche Zielsetzungen statt.