Baden von Tieren
Infos zum Baden von Tieren in Talsperren und Fließgewässern
Talsperren
Erfahrungsgemäß führt das Aufeinandertreffen von Mensch und Tier (z. B. Hund) oftmals zu Konflikten. Aus diesem Grund wurden z. B. an der Bever-Talsperre in einigen besonders gut besuchten Bereichen Schilder aufgestellt mit dem Hinweis, dass Hunde dort nicht ins Wasser gehen sollen. Mit Blick auf die Vermeidung von Wasserverschmutzung durch badende Tiere (z. B. Pferde, Hunde) sowie von Konflikten zwischen Tieren und Erholung suchenden Menschen ist aus Sicht des Wupperverbandes das Baden von Tieren in den Brauchwassertalsperren nicht erwünscht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Fließgewässer
Fließgewässer sind Lebensräume, die nicht beeinträchtigt werden dürfen. In den Naturschutzgebieten, darin insbesondere die
Fauna-Flora-Habitate (FFH-Gebiete), ist vorsorgend ein Betretungsverbot und ein Badeverbot festgesetzt. Dies betrifft auch das Hundebaden, Reiten und Queren mit einem Mountainbike. Ein solches Schutzgebiet gibt es z. B. von der B 229 (Remscheider Straße in Solingen) bis Leverkusen, mit Ausnahme der Stadtmitte Leichlingen. Falls Sie Fragen zu Schutzgebieten in Ihrer Region haben, wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde oder die Untere Wasserbehörde Ihres Kreises.