Dynamische Entwicklung in Sachen Blaualgen an Talsperren
Aktuell Bever-Talsperre betroffen - eine Badestelle muss gesperrt werden

Presseinformation von Wupperverband und Oberbergischer Kreis vom 18.06.2025
Durch hohe Temperaturen, intensive Sonneneinstrahlung und die aufgrund der anhaltenden Dürrelage niedrigen Füllstände der Talsperren können sich aktuell sehr kurzfristig Blaualgenblüten entwickeln. Die deutlich erkennbaren Aufrahmungen und Schlieren können dabei sehr lokal entstehen und sich durch Niederschlagsereignisse oder stärkeren Wind und Wellengang rasch wieder auflösen.
Sofern offizielle Badestellen an Talsperren des Wupperverbands von Blaualgenblüten betroffen sind, wird das Gesundheitsamt informiert, das die Badestellen untersucht. Bestätigt sich ein Blaualgenvorkommen, wird vom Gesundheitsamt ein Badeverbot verhängt und die Badestelle gesperrt.
Bereiche, die keine offiziellen Badestellen sind, werden nicht beprobt, hier wird auch kein Badeverbot verhängt.
Sollten während der Freizeitnutzung an den Talsperren Anzeichen für Blaualgen (auffällige grün-blaue Färbung, geringe Sichttiefe) beobachtet werden, sind die Freizeitgäste aufgefordert, dort nicht ins Wasser zu gehen und den Kontakt mit den Blaualgen zu vermeiden. Bei Kontakt mit Blaualgen bestehen gesundheitliche Risiken!
Aufgrund der aktuellen Bedingungen ist das sporadische Auftreten von Blaualgenblüten deutlich begünstigt. Es kann daher sein, dass in den nächsten Tagen weitere lokale Blaualgenentwicklungen an den Talsperren des Wupperverbandes auftreten.
Der Talsperrenbetrieb behält bei seinen Kontrollen die sehr dynamische Entwicklung im Blick.
Heute wurde an der Bever-Talsperre in einigen Bereichen die auffällige, blau-grüne Aufrahmung gesichtet. Der Talsperrenbetrieb hat bei einer Kontrollfahrt festgestellt, dass es sich um eine aktuelle Blaualgenansammlung handelt.
Da auch die offizielle Badestelle Käfernberg betroffen ist, hat der Wupperverband bereits das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises informiert. Die Badestelle Käfernberg muss daher auf Anordnung des Gesundheitsamts gesperrt werden.