Mitglieder

Verbandsmitglieder sind Städte und Gemeinden, Kreise, Wasserversorgungsunternehmen, Industrie sowie Gewerbe im Wuppergebiet.
Mitglied im Wupperverband wird z. B. ein Unternehmen oder Gewerbe ab einer gewissen Jahresschmutzwassermenge.
Ein normaler Haushalt ist  in der Regel nicht Mitglied des Wupperverbandes, sondern bekommt seinen Gebührenbescheid von der der zuständigen Kommune. Ausnahmen sind Grundstückseigentümer mit Anlagen an Gewässern.
Wenn Sie Fragen zum Thema Mitgliedschaft oder Beitragsveranlagung haben, wenden Sie sich bitte an uns.

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