Umweltdaten

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beurteilung der Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen für das Jahr 2023

Der Wupperverband unterrichtet als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen gemäß Nebenbestimmung 6.2 zum Genehmigungsbescheid einmal jährlich die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen. Die zuständige Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) hat den Umfang der Berichterstattung festgelegt und diese Daten vorher zur Kenntnisnahme erhalten sowie der Veröffentlichung zugestimmt.
Die Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen wurde in der Zeit von 1993 bis 1996 umfangreich modernisiert. Durch die Nachrüstung einer Schlammentwässerungsanlage konnte der Wassergehalt im Klärschlamm so weit reduziert werden, dass eine selbstgängige Verbrennung erreicht wurde. Zur Reduzierung von Wasserschlägen in den Verbrennungsraum durch den Ausfall von z.B. Entwässerungsaggregaten wird die Schlammentwässerung seit 2020 von der Beschickung der Öfen getrennt durchgeführt (vorgelagert).

Zur Aufrechterhaltung der Mindestverbrennungstemperatur bei allen Betriebszuständen ist die Anlage mit Zusatzbrennern ausgerüstet, die die Mindestverbrennungstemperatur zuverlässig einhalten. Die Anforderungen des geltenden Genehmigungsbescheides und der aktuell gültigen 17. BImSchV werden eingehalten und weit unterboten. Die installierte Abgasreinigungsanlage hält die Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen von 2019 (oberer Bandbreitenwert) sicher ein. Zur Erfüllung zukünftiger neuer Anforderungen ist der Bau einer neuen Anlage beantragt.

Betreiber der Anlage: Wupperverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ort: Wuppertal-Vohwinkel, Buchenhofen 45
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Verbrennungsleistung: 30.078 Mg Feststoff
Beschickungsdauer: 8.445 Stunden
Erzeugte Strommenge: 5.903 MWh

Die Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen verfügt über eine automatische Einrichtung zur Messung der Emissionen und der Verbrennungsbedingungen sowie eine elektronische Datenerfassung und -verarbeitung, die die Behörde täglich über die Emissions- und Verbrennungsbedingungen informiert. Die nachfolgenden Zusammenstellungen geben einen Überblick über die 2023 registrierten Werte im Vergleich zu den gesetzlichen Anforderungen.

Anforderungen an Verbrennungsbedingungen

Verbrennungs-
bedingungen
Einheit Grenzwert Ofen 1 Ofen 2
Mindest-Verbrennungs-
temperatur
Grad Celsius (°C) 810 881,35 897,83
Mindest-Sauerstoffgehalt Volumen-% 6 9,75 9,79
Mindest-Verweilzeit Sekunden 2 > 2 > 2

Bei den aufgeführten Werten handelt es sich um Jahresmittelwerte. Die Schlammverbrennungsanlage Buchenhofen verfügt über 2 Verbrennungslinien, die aber nicht parallel betrieben werden können.
Beim Staatlichen Umweltamt Düsseldorf wurde 1997 die Herabsetzung der Mindestnachverbrennungstemperatur von 850 °C auf 810 °C beantragt. Durch umfangreiche Emissionsmessungen konnte im Jahr 1997 nachgewiesen werden, dass das Emissionsverhalten durch die verringerte Nachverbrennungstemperatur nicht negativ beeinflusst wird. Durch den Bescheid vom 16.12.1997 stimmte das Staatliche Umweltamt Düsseldorf der Herabsetzung der Nachverbrennungstemperatur zu.

Mit den jährlich an drei Tagen durchgeführten Einzelmessungen wurde nachgewiesen, dass das niedrige Emissionsniveau weiterhin gehalten wird. Durch diese Maßnahme wurde ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauches, der Stickstoffoxid- und der Kohlendioxidemissionen der Schlammverbrennungsanlage Buchenhofen geleistet.

Emissionen 2023
Emissionen 2023

In der Abbildung oben wurden alle kontinuierlich gemessenen Emissionswerte in Bezug auf den jeweiligen Grenzwert prozentual dargestellt. Alle aufgeführten Werte sind Jahresmittelwerte, gebildet aus Tagesmittelwerten, und auf die Normbedingungen inkl. Abzug der Feuchte bezogen.

Diskontinuierlich ermittelte Emissionswerte 2023

Schadstoff Einheit Grenzwert Mittelwert
Cadmium und Thallium und deren Verbindungen, als Summe Cd und Tl mg/m³ 0,05 0,00087
Schwermetalle und Halbmetalle gemäß 17. BImSchV als Summe Antimon (Sb), Arsen (As), Blei (Pb), Chrom (Cr), Cobalt (Co), Kupfer (Cu), Mangan (Mn), Nickel (Ni), Vanadium (V) und Zinn (Sn) mg/m³ 0,5 0,038
Krebserzeugende Stoffe als Summe Arsen (As), Benzo(a)pyren (BaP) Cadmium (Cd), Cobalt (Co), Chrom (Cr) mg/m³ 0,05 0,0034
Fluorverbindungen mg/m³ 1 < 0,15
polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzuforane (PCDD/PCDF) als Toxizitätsäquivalent (TE) gemäß 17. BImSchV mg/m³ 0,1 0,0018

Die dargestellten Einzelemissionsmessergebnisse an drei Tagen zeigen die hohe Wirksamkeit der Abgasreinigungsanlage. Neben der optimalen Verbrennungsführung sind hierfür besonders die umfangreiche Abgasreinigungsanlage bestehend aus Elektrofilter, zweistufiger Nasswäsche und Flugstromanlage mit Gewebefilter sowie die vorgelagerte Klärschlammentwässerung verantwortlich.

Die Klärschlammverbrennungsanlage des Wupperverbandes hat im bundesweiten Vergleich ein sehr niedriges Emissionsniveau. Durch ein jährlich geschultes Betriebspersonal wird die Anlage zuverlässig mit niedrigen Emissionen gefahren. 

Auskünfte über die Beurteilung der Messungen der Emissionen und der Verbrennungsbedingungen für das Berichtsjahr 2023 erteilt der Immissionsschutzbeauftragte des Wupperverbandes unter folgender Anschrift:

Hans-Dieter Hopf, Müllerwiese 9, D-51491 Overath,
Tel.: 02206 / 869489 oder per
email: d.hopf@hopf-consulting.de.

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